Im Rahmen des Familien-, Ehe- und Erbrecht ist eine ganzheitliche, interdisziplinäre Perspektive unabdingbar. Unsere Fachleute beraten und unterstützen Sie gerne bezüglich der güterrechtlicher Folgen beim Wechsel des Personenstandes, im Zusammenhang mit Kindern und der Erbplanung. In Kombination mit unserer  steuerrechtlichen Kernkompetenz bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung zur erbrechtlichen Optimierung unter Einbezug der Steuerfolgen. Damit Ihre und die Interessen Ihrer Nächsten umfassend gewahrt werden, ist eine frühzeitige Planung und Rechtsgestaltung unabdingbar.

 Gerade im Familien-, Ehe- und Erbrecht ist der frühzeitige Bezug eines qualifizierten Rechtsanwaltes zur Vermeidung existenzbedrohender Streitigkeiten empfehlenswert. Nebst der Entlastung durch kompetente Beratung nimmt üblicherweise die psychische Belastung ab, sobald Sie erfahren, wie Ihre Situation rechtlich aussieht und welche Chancen bestehen, Ihre Anliegen durchsetzen zu können.

Im Streitfalle begleiten und beraten wir Sie kompetent sowie lösungsorientiert und setzen sofern nötig Ihre Rechte vor den zuständigen Gerichten sowie Behörden durch.


Familienrecht

Wir beraten Privatpersonen in sämtlichen familienrechtlichen Fragen und unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Erwachsenenschutzrecht (Patientenverfügungen, Vorsorgeauftrag, Beistandschaft etc.);
  • Feststellung der Vaterschaft;
  • Vaterschaftsklage;
  • Vaterschaftsaberkennungsklage;
  • Sorgerecht (gemeinsames oder alleiniges) und Obhut (alternierend oder alleinig);
  • finanzielle Unterstützung der Partner oder Kinder; und
  • Unterhaltsrecht.

Eherecht

Wir beraten Privatpersonen in sämtlichen eherechtlichen Fragen und unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • güter- und steuerrechtliche Folgen;
  • Ehevertrag;
  • Wahl des Güterstandes (Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft);
  • vorübergehende oder unbefristete Trennung;
  • Eheschutzverfahren; und
  • gerichtliche sowie aussergerichtliche Streitbeilegung.

Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen des Eherechtes auch die eingetragene Partnerschaft behandeln.

Erbrecht

Wir beraten Privatpersonen in sämtlichen erbrechtlichen Belangen und unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Nachlassplanung;
  • Steueroptimierung;
  • Testament;
  • Erbvertrag;
  • Pflichtteile;
  • Erbfolge;
  • verfügbare Quote;
  • Enterbung;
  • Herabsetzungs- oder Ungültigkeitsklage;
  • Willensvollstreckung;
  • Erbengemeinschaft; und
  • Erbteilung.