Bei ausstehenden oder ungerechtfertigt gegen Sie erhobenen Forderungen stehen wir Ihnen in betreibungs- und konkursrechtlichen Angelegenheiten sowohl beratend als auch forensisch zur Seite.
Die Möglichkeiten zur Eintreibung ausstehender Forderungen reichen von einer Betreibung über die Rechtsöffnung bis hin zu Sicherungsmassnahmen wie dem Arrest (Beschlagnahme/Sicherstellung von Vermögenswerten).
Werden ungerechtfertigte Forderungen gegen Sie erhoben oder allenfalls bereits schuldbetreibungsrechtliche- oder konkursrechtliche Massnahmen ergriffen, stehen wir Ihnen für die Abwehr und zu Ihrem Rechtsschutz zur Seite.